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Lehrstuhl für Privatsphäre und Sicherheit in Informationssystemen (PSI)
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Rechtsform und gesetzliche Vertretung

Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß Art. 11 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Hochschulgesetz ***). Sie nimmt eigene Angelegenheiten als Körperschaft (Körperschaftsangelegenheiten), staatliche Angelegenheiten als staatliche Einrichtung wahr – Art. 12 Abs. 1 Bayerisches Hochschulgesetz ***).

Vertretungsberechtigte Person

Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg wird vom Vorsitzenden der Universitätsleitung, Herrn Präsident Prof. Dr. Dr. habil. Godehard Ruppert, gesetzlich vertreten. Verantwortlicher im Sinne von § 5 Telemediengesetz *) und § 55 Rundfunkstaatsvertrag **) ist der Präsident. Für namentlich oder mit einem gesonderten Impressum gekennzeichnete Beiträge liegt die Verantwortung bei den jeweiligen Autoren.

Zuständige Aufsichtsbehörde

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Salvatorstraße 2
80333 München
Internet: https://www.km.bayern.de/

Die Aufsichtsbefugnisse des Staatsministeriums ergeben sich aus den Einzelbestimmungen des BayHSchG ***).

Umsatzsteueridentifikationsnummer

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*) Telemediengesetz vom 26. Februar 2007 (BGBl I S. 179).

**) Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (Rundfunkstaatsvertrag – RStV) vom 31. August 1991 in der Fassung des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15./21. Dezember 2010 (Bek. vom 7. Juni 2011 – GVBl S. 258), in Kraft getreten am 01.01.2013.

***) Bayerisches Hochschulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245).